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   BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71   

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BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71 (https://dejure.org/1972,2414)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1972 - 10 RV 441/71 (https://dejure.org/1972,2414)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1972 - 10 RV 441/71 (https://dejure.org/1972,2414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Witwenrente an die Angehörige eines Marinesoldaten der deutschen Wehrmacht nach dem Wehrmachtsfürsorgegesetz und Versorgungsgesetz (WFVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 35, 91
  • NJW 1973, 871
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.01.1967 - 9 RV 796/64
    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Dafür sprächen auch die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1963 - 7 RV 1086/61 - (BVBl 1963, 97) und vom 27. Januar 1967 - 9 RV 796/64 -.

    Ähnlich lag es in dem vom Beklagten weiter zitierten Urteil des 9. Senats des BSG von 27. Januar 1967 - 9 RV 796/64 -.

  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Auch aus der Rechtsprechung, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte bzw. mit der rückwirkenden Geltendmachung von Leistungsansprüchen mit dem Institut der Verwirkung befaßt und dabei den Rechtsmißbrauch bejaht, zeigt sich, daß weitgehend die Besonderheiten des Einzelfalles für das jeweilige Ergebnis von entscheidender Bedeutung sind (vgl. z. B. BSG 21, 27; BSG in BVBl 1963, 90; 1966, 116; 1967, 116; BSG in SozR Nr. 48 zu § 77 SGG; BSG in SozR Nr. 8 zu § 29 RVO; BFH in BStBl II 1969 S. 120; 1970 So 793; BFH in DStR 1965 So 664; BFH in NJW 1958 So 688 sowie in BB 1962 S. 1231 und 1963 S. 502; BVerwG Bd. 6 So. 204 und BVerwG in NJW 1957 S. 1292 und in DÖV 1970 S. 498).

    Wie die o.a. Rechtsprechung zeigt, ist in bestimmten Fällen im Ergebnis allein wegen Zeitablaufs die Unzulässigkeit der Rechtsausübung bejaht worden (vgl. z.B. BSG 21, 27; BSG in KOV 1967, 157; 1968, 93; BSG in BVBl 1966, 116; 1963, 90).

  • BSG, 28.02.1963 - 7 RV 1086/61
    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Dafür sprächen auch die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1963 - 7 RV 1086/61 - (BVBl 1963, 97) und vom 27. Januar 1967 - 9 RV 796/64 -.

    Die Entscheidung des 7. Senats vom 28. Februar 1963 - 7 RV 1086/61 - beinhaltet gerade im Gegensatz zum vorliegenden Rechtsstreit die Frage, ob die Versorgungsverwaltung an einem nicht angefochtenen Umanerkennungsbescheid festhalten darf.

  • BSG, 19.06.1958 - 8 RV 1061/56
    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Daher kommt nur einer in bezug auf diese Auffassung durchgreifende Verfahrensrüge für die endgültige Entscheidung des Rechtsstreits Bedeutung bei, sofern es sich nicht um einen von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu beachtenden Verfahrensmangel handelt (vgl. BSG in SozR Nr. 122 zu § 162 SGG; BSG 7, 230).
  • BFH, 14.11.1968 - V 191/65

    Berichtigung einer Umsatzsteuerveranlagung wegen neuer Tatsachen

    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Auch aus der Rechtsprechung, die sich insbesondere im Zusammenhang mit der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte bzw. mit der rückwirkenden Geltendmachung von Leistungsansprüchen mit dem Institut der Verwirkung befaßt und dabei den Rechtsmißbrauch bejaht, zeigt sich, daß weitgehend die Besonderheiten des Einzelfalles für das jeweilige Ergebnis von entscheidender Bedeutung sind (vgl. z. B. BSG 21, 27; BSG in BVBl 1963, 90; 1966, 116; 1967, 116; BSG in SozR Nr. 48 zu § 77 SGG; BSG in SozR Nr. 8 zu § 29 RVO; BFH in BStBl II 1969 S. 120; 1970 So 793; BFH in DStR 1965 So 664; BFH in NJW 1958 So 688 sowie in BB 1962 S. 1231 und 1963 S. 502; BVerwG Bd. 6 So. 204 und BVerwG in NJW 1957 S. 1292 und in DÖV 1970 S. 498).
  • BSG, 25.01.1972 - 9 RV 238/71
    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Diesem Grundsatz entsprechen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung insbesondere zu Fragen der rückwirkenden Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsträgern bzw. zur Frage der rückwirkenden Entziehung oder Rückforderung von Leistungen zahlreiche Entscheidungen des BSG (vgl. z.B. BSG 16, 83; 16, 210; 23, 62; 24, 259; ferner BSG in BVBl 1965 S. 107, 1966 S. 121, 1970 So 16; BSG vom 15. September 1966 - 8 RV 491/65 - nicht veröffentlicht - BSG vom 25. Januar 1972 - 9 RV 238/71 - nicht veröffentlicht -.
  • BSG, 03.12.1964 - 11 RV 936/62
    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Diesem Grundsatz entsprechen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung insbesondere zu Fragen der rückwirkenden Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsträgern bzw. zur Frage der rückwirkenden Entziehung oder Rückforderung von Leistungen zahlreiche Entscheidungen des BSG (vgl. z.B. BSG 16, 83; 16, 210; 23, 62; 24, 259; ferner BSG in BVBl 1965 S. 107, 1966 S. 121, 1970 So 16; BSG vom 15. September 1966 - 8 RV 491/65 - nicht veröffentlicht - BSG vom 25. Januar 1972 - 9 RV 238/71 - nicht veröffentlicht -.
  • BSG, 15.09.1966 - 8 RV 491/65
    Auszug aus BSG, 05.12.1972 - 10 RV 441/71
    Diesem Grundsatz entsprechen aus dem Bereich der Kriegsopferversorgung insbesondere zu Fragen der rückwirkenden Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsträgern bzw. zur Frage der rückwirkenden Entziehung oder Rückforderung von Leistungen zahlreiche Entscheidungen des BSG (vgl. z.B. BSG 16, 83; 16, 210; 23, 62; 24, 259; ferner BSG in BVBl 1965 S. 107, 1966 S. 121, 1970 So 16; BSG vom 15. September 1966 - 8 RV 491/65 - nicht veröffentlicht - BSG vom 25. Januar 1972 - 9 RV 238/71 - nicht veröffentlicht -.
  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Zum Zeitablauf müssen jedoch weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des einschlägigen Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (vgl BVerfGE 32, 305; BVerwGE 44, 339, 343; BFHE 129, 201, 202; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95 mwN) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des

    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BVerfGE 32, 305; BVerwGE 44, 339, 343; BFHE 129, 201, 202; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 94 f mwN) .
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung (vgl Heinrichs in Palandt, BGB, 69. Aufl 2010, § 242 RdNr 87) voraus, dass der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalls und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (vgl BVerfGE 32, 305; BVerwGE 44, 339, 343; BFHE 129, 201, 202; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95 mwN) .
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Die Verwirkung setzt als Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung voraus, daß der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraumes unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95 mwN; ferner BVerfG DÖV 1972, 312; BVerwG DVBl 1970, 928; BVerwGE 44, 339, 343).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    1969 (BSGE 29, 278, 282 = SozR VerwVG § 40 Nr. 12) und seither wiederholt (BSGE 35, 91, 93; BSG SozR 1500 § 141 Nr. 2 und 3900 § 40 Nr. 2; Urteil vom 9. Februar 1977 - 10 RV 23/76 - ebenso 9. Senat in BSG BGBl. 1970, 15) ausgesprochen hat, hat die Ausübung des Ermessens zur Voraussetzung, daß die frühere Entscheidung von Anfang an unrichtig gewesen ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG handelt daher die Verwaltungsbehörde ermessensfehlerhaft und ihrer Verpflichtung zu sozial angemessener Rechtsausübung zuwider, wenn sie die Erteilung einen neuen Bescheides unter Berufung auf dessen Bindungswirkung verweigert, obgleich seine Überprüfung ergeben hat, daß er der im Zeitpunkt seines Erlasses maßgebenden materiellen Rechtslage und damit der Gerechtigkeit widerspricht (vgl. u.a. BSGE 19, 286, 287 f.; 26, 146, 148 f.; 35, 91, 93; 36, 21, 22; 401 120, 121; BSG SozR SGG § 54 Nr. 133; VerwVG § 40 Nr. 14; 3100 § 40a Nr. 4).

    Im Rahmen des § 40 Abs. 1 KOV-VfG ergibt sich dies aus einem weiteren Grunde: Wie ausgeführt, eröffnet 140 Abs. 1 KOV-VfG der Verwaltung die Möglichkeit der Lösung eines Konfliktes zwischen den Geboten der Rechtssicherheit und der materiellen Gerechtigkeit, wobei letzterer durch Erteilung eines neuen Bescheides der Vorrang einzuräumen ist, wenn die Überprüfung des früheren Bescheides ergibt, daß er der materiellen Rechtslage widerspricht (BSGE 26, 146, 148 f.; 35, 91, 93; 36, 21, 22 u.a.m.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.08.2009 - L 9 KR 202/07

    Beitragspflicht; Versorgungsbezüge; Nachträglicher Einbehalt von Beiträge;

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist zwar als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben ( § 242 BGB) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Danach stellt es eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, weil der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird ( BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 55/76

    Zur Zulässigkeit eines Rückforderungsvorbehaltes bei der Bewilligung von

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im Öffentlichen Recht allgemein anerkannt (Bundesverfassungsgericht -BVerfG- DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Es beinhaltet im wesentlichen, daß es als eine unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, weil der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

    Es müssen noch weitere Umstände hinzutreten, die nach den jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen, und aufgrund derer der Schuldner vertrauen durfte, daß der andere sein Recht nicht mehr gegen ihn ausüben werde (vgl. BVerfG a.a.O.; BSGE 34, 211, 214; 35, 91, 95).

  • BSG, 25.06.1986 - 9a RVg 2/84

    Notwehr - Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - Ermessen

    Das wäre mit dem Wortlaut und -sinn vereinbar, wie früher zu entsprechenden Formulierungen im Rücknahmetatbestand des § 41 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung (KOVVfG) vom 2. Mai 1955 (BGBl I 202 / 6. Mai 1976 (BGBl § 1169) und in der Bestimmung über einen Zugunstenbescheid in § 40 KOVVfG in ständiger Rechtsprechung angenommen wurde (BSGE 23, 7, 10 = SozR Nr. 31 zu § 48 BVG; BSGE 35, 91, 93 = SozR Nr. 31 zu § 40 VerwVG).
  • BSG, 01.04.1993 - 1 RK 16/92

    Streit zwischen Leistungsträgern über die Tragung von Kosten eine

    Danach entfällt eine Leistungspflicht, wenn der Berechtigte die Ausübung seines Rechts während eines längeren Zeitraums unterlassen hat und weitere besondere Umstände hinzutreten, die nach den Besonderheiten des Einzelfalles und des in Betracht kommenden Rechtsgebietes das verspätete Geltendmachen des Rechts nach Treu und Glauben dem Verpflichteten gegenüber als illoyal erscheinen lassen (BSGE 35, 91, 95; 47, 194 ff; BSG USK 89 64).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - L 9 KR 13/08

    Einbeziehung von neuen Bescheiden in das sozialgerichtliche Verfahren, die

    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist zwar als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch im öffentlichen Recht allgemein anerkannt (BVerfG, DÖV 1972, 312; BSGE 7, 199, 200; 34, 211; 35, 91, 94; 41, 275, 278).

    Danach stellt es eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn ein Recht in Widerspruch zu eigenem früheren Verhalten geltend gemacht wird, der Berechtigte während einer längeren Zeitspanne dem Verpflichteten gegenüber untätig gewesen ist und besondere Umstände hinzugetreten sind, aufgrund deren sein Verhalten als Verstoß gegen Treu und Glauben empfunden wird (BSGE 34, 211; 35, 91, 94).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 2398/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rückerstattungsanspruch gem § 112 SGB 10

  • LSG Sachsen, 15.05.2008 - L 2 AS 123/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen des

  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 20/84

    Beschäftigte eines unselbstständigen Betriebsteils - Zuständigkeit der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2019 - L 18 AS 2141/17

    Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen der Grundsicherung

  • LSG Brandenburg, 12.03.2003 - L 5 KA 6/01

    Genehmigung zur Anstellung eines Facharztes für Kinderheilkunde in einer

  • LSG Sachsen, 10.12.2020 - L 3 AS 505/18
  • BSG, 08.06.1982 - 6 RKa 11/80
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - L 1 R 107/13

    Krankenversicherung - Nacherhebung rückständiger Pflichtbeiträge zur Kranken- und

  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.09.2013 - L 1 R 337/11

    Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

  • BSG, 11.09.1975 - 9 RV 30/75
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

  • BSG, 08.04.2020 - B 13 R 134/19 B

    Überzahlung einer Witwenrente; Grundsatzrüge im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2011 - L 16 R 221/11

    Nachversicherung; Säumniszuschlag; Verjährung; Vertrauenstatbestand

  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2021 - L 13 R 3389/20
  • LSG Hessen, 19.09.1997 - L 10 Ar 844/94

    Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Jahresfrist

  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2017 - L 1 AS 1207/17
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 KR 3292/13
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.06.2003 - L 1 KR 83/02

    Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen ;

  • LSG Bayern, 18.07.2001 - L 18 V 47/98

    Bewertung von Schädigungsfolgen mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit

  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 92/75
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 6/85
  • SG Duisburg, 05.08.2021 - S 10 R 802/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 1 KR 350/07
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 7/85
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 8 SO 380/09
  • BSG, 15.12.1976 - 3 RK 17/76
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